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Covid-19 Schutzkonzept

Schweiz
Sehr geehrte Anbieter von Hundekursen/Hundetrainings

Jetzt gehts looos.... wir dürfen bald wieder!
Über das vergangene Wochenende haben wir vom BLV die Erklärungen zur Umsetzung der Bestimmungen für die Bereiche Hundesport und Hundeschulen erhalten. Gerne fassen wir für Sie zusammen, was ab dem 11. Mai für wen und unter welchen Bedingungen erlaubt ist:

Grundsatz

Der Bund macht in der Auslegung der Verordnung einen Unterschied zwischen Kursen mit dem Ziel der Sozialisierung/Erziehung und dem Sport-Training. Diese Unterscheidung ist nicht immer einfach.
Der Anbieter entscheidet ob sein Kurs/seine Veranstaltung als „Erziehungskurs“ oder als „Sporttraining“ angeboten wird. Er muss klar ausschreiben, in welche Kategorie der Anlass gehört und sich an die entsprechenden Vorschriften halten.

Der entsprechende Text vom BLV lautet:
«Der Hundesport fällt in der Covid-19 Verordnung 2 nicht untere die gleiche Rechtsnorm wie Hundeschule/Hundeunterricht und darum gibt es Unterschiede. Jeglicher Breitensport ist auf max. 5 Personen beschränkt (inkl. unterrichtende Person). Daher gilt beim Hundesport die Beschränkung auf 5 Personen! Unter Hundesport verstehen wir alles, was nicht der Sozialisierung/Erziehung von Hunden dient. Sozialisierungs- und Erziehungskurse werden nicht unter Sport subsumiert, sondern unter Dienstleistungen. Dienstleistungen sind bezüglich Gruppengrösse nicht beschränkt!»

Schutzkonzept
Jeder Anbieter muss über ein Schutzkonzept verfügen. Wir haben für Sie ein Musterschutzkonzept erarbeitet, mit der SKG abgestimmt und vom BLV begutachten lassen. Sie können die Vorlage auch auf der Homepage des VKAS herunterladen. Wir bitten Sie, dieses Konzept mit den für Ihren Verein/Betrieb relevanten Punkten zu ergänzen und sich nachher in der Umsetzung genau daran zu halten.
Die vorliegende Branchenlösung steht allen Anbietern in der Kynologie zur Verfügung. Wir haben bewusst auf Logos verzichtet damit dieses Konzept frei geteilt und verwendet werden kann.
Das Dokument stellen als Word-Dokument zur Verfügung, damit die einzelnen Vereine/ Betriebe die für sie notwendigen Anpassungen einfügen können.

Im Rahmen der Ausarbeitung dieser Richtlinien haben sich zwei Punkte herauskristallisiert, die einer Klärung bedürfen:

Platzgrössen/Hallenbenutzung
Zu diesem Thema haben uns die meisten Fragen erreicht.
Für Sporttrainings ist die Gruppengrösse auf vier Mensch-Hund Teams plus ein Trainer beschränkt. Für eine Gruppe dieser Grösse erscheint uns ein Platz von 300 m2 sinnvoll
und ausreichend.

Für Kurse im Bereich Sozialisierung/Erziehung gibt es keine Beschränkung der Teilnehmerzahl. Dort erscheint uns eine Fläche von 50 m2 pro teilnehmendes Mensch-
Hund Team als sinnvoll und kontrollierbar.

Wenn sie grössere Plätze oder Hallen haben können sie diese also gemäss ihren Bedürfnissen durch Umzäunungen unterteilen. Sie müssen einfach sicherstellen, dass weder Personen noch Hunde von einem auf den nächsten Platz gelangen können.

Alle Quadratmeterzahlen sind Empfehlungen, welche aufgrund der Vorgaben anderer Branchen und den speziellen Bedürfnissen der Hundewelt errechnet wurden.

Kurse im öffentlichen Raum
Sobald ein Angebot im öffentlichen Raum stattfindet, muss der Anbieter sicherstellen das er die Vorgaben des Schutzkonzeptes auch weiterhin einhalten kann.

Die Regelung des BAG – keine Gruppen grösser als fünf Personen – ist übergeordnet und gilt dort auch für Kurse mit dem Ziel Erziehung/Sozialisierung.

Somit sind sowohl Trainings für Mantrailing, Sanihunde usw. als auch Erziehungskurse mit vier Mensch-Hund Teams und einem Trainer möglich.

Diese Bestimmungen und deren Umsetzung sind nicht einfach und werden sicher noch für einige Diskussionen sorgen. Wir sind aber überzeugt, dass sie, wenn sie sich gründlich vorbereiten und an die Richtlinien des Bundes halten, ihren Mitgliedern, Kunden und allen interessierten Hundehaltern zügig und effizient wieder eine Perspektive bieten können.

Freuen wir uns gemeinsam auf die Zeit nach dem 11. Mai – für unsere Hunde und für
uns!

Herzliche Grüsse und „bliiebed gsund“

René Rudin, Präsident VKAS


Das Covid-19 Schutzkonzept in deutsch finden sie hier zum Download.

Das Covid-19 Schutzkonzept in französisch finden sie hier zum Download.

Das Covid-19 Schutzkonzept in italienisch finden sie hier zum Download.


SK 3 2 1
SK 3 2 2
SK 3 2 3
SK 3 2 4
SK 3 2 5